FCI - Standard Nr. 195/09.06.1999/D


 

 ITALIENISCHER VOLPINO
(Volpino Italiano)

 
ÜBERSETZUNG:    Frau Michèle Schneider
URSPRUNG:    Italien
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL-STANDARDS: 27.11.1989
VERWENDUNG:    Wach- und Begleithund
KLASSIFIKATION FCI:    Gruppe 5    Spitze und Hunde vom Urtyp
     Sektion 4    Europäische Spitze
     Ohne Arbeitsprüfung
 
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Er ist einer der Abkömmlinge jener europäischen Spitze, die seit der Bronzezeit in den zentralen Gebieten unseres Kontinents lebten und deren fossile Skelette im Umkreis der Pfahlbausiedlungen zutage gefördert wurden. So lässt sich der Volpino auf dieselben Vorfahren wie der deutsche Spitz zurückführen, von dem er nicht Abkömmling, sondern Seitenlinie ist. Seit undenklichen Zeiten wurde er in Italien gezüchtet und in den Palästen des Adels ebenso aufgezogen wie in den Hütten der Wohnviertel des einfachen Volkes, wo man ihn ganz besonders wegen seines Schutzinstinktes und seiner Wachsamkeit schätzte. Er war der Hund Michelangelos und, im  18.Jahrhundert, unermüdlicher Begleiter der toskanischen und latinischen Fuhrleute, jederzeit bereit, jeden Fremden, den er auf seinem Wege antraf, lautstark zu vermelden.
 
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Kleinformatiger Spitz, sehr kompakt, harmonisch, von langem,  abstehendem Haar bedeckt.
 
WICHTIGE PROPORTIONEN: Quadratisch gebaut, die Kopflänge erreicht fast 4/10 der Rumpflänge.
 
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Seiner Umgebung und seinen Vertrauten gegenüber sehr anhänglich, mit einem ausgeprägten Temperament, lebhaft, fröhlich und ausgelassen.
 
KOPF: Pyramidenförmig, seine Länge erreicht beinahe 4/10 der Widerristhöhe.
 
OBERKOPF:
Schädel: Seine Länge übertrifft die des Fangs (6,5 : 5), seine Breite ist zwischen den Jochbögen größer als die halbe Kopflänge (7,3 : 11,5); er ist ein wenig eiförmig, sowohl in Längs- wie auch in Querrichtung; Stirnmittelfurche sehr wenig ausgeprägt, Hinterhauptfortsatz wenig betont. Die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang  sind leicht konvergent. Die Knochenvorsprünge der Stirn sind gut ausgebildet und fallen nahezu senkrecht auf den Ansatz des Nasenbeins.
Stop: Eher betont.
 
GESICHTSSCHÄDEL:
Nasenschwamm: Feucht, kühl, mit gut geöffneten Nasenlöchern. Von der Seite besehen liegt er auf derselben Linie wie der Nasenrücken und steht nicht über den Vorderrand der Lefzen vor. Seine Farbe ist immer schwarz, sowohl bei Exemplaren mit weißem wie auch bei solchen mit rotem Haarkleid.
Fang: In der Länge kürzer als der Schädel, mit konvergenten Seitenflächen, spitz. Der Nasenrücken ist gerade. Von der Seite besehen, wird der untere Rand des Fanges vom Unterkiefer bestimmt.
Lefzen: Von vorne besehen bilden die oberen Lefzen mit ihrem unteren Rand eine gerade Linie. Die Schleimhaut des Lippenwinkels ist nicht sichtbar, demnach sind die Lefzen sehr kurz. Die Lefzenränder sind schwarz pigmentiert.
Kiefer / Zähne: Die Kiefer scheinen nicht sehr kräftig, sind normal entwickelt und passen mit ihrem Vorderrand perfekt aufeinander. Die Unterkieferäste sind gerade. Die Zähne sind weiß, gleichmäßig ausgerichtet, vollzählig und vollkommen entwickelt. Scherengebiss, Zangengebiss wird toleriert.
Augen: Gut geöffnet und von normaler Größe, drücken sie Wachsamkeit und Lebhaftigkeit aus. Mit ihrer rundlichen Lidöffnung liegen sie auf Ebenen, die nach hinten einen sehr offenen Winkel bilden; die Augenlider schmiegen sich vollkommen der Form des Augapfels an. Die Farbe der Iris ist ein dunkles Ocker; die Lidränder sind schwarz pigmentiert.
Ohren: Kurz, von dreieckiger Form, aufrecht getragen; sie besitzen einen steifen Knorpel und ihre Innenseite weist nach vorn. Sie sind hoch  angesetzt und stehen eng zusammen. Die Ohrlänge beträgt ungefähr die Hälfte der Kopflänge.
 
HALS: Seine Länge entspricht ungefähr der des Kopfes. Er wird immer hoch getragen. Die Haut liegt gut an.
 
KÖRPER: Quadratisch gebaut; gemessen zwischen Buggelenk und Sitzbeinhöcker entspricht seine Länge der Widerristhöhe.
Obere Profillinie: Die Rückenlinie ist gerade, im Lendenbereich leicht konvex.
Widerrist:  Leicht aus der Rückenlinie hervortretend.
Kruppe: Sie verlängert die Lendenlinie. Zwischen Hüfte und Schwanzwurzel beträgt ihre Neigung zur Horizontalen 10°.
Brust: Sie reicht bis zu den Ellbogen hinab; die Rippen sind gut gewölbt. Der Brustbeinbereich ist lang.
Untere Profillinie und Bauch: Vom Brustbein zum Bauch steigt die untere Linie kaum an. Die Einbuchtung an den Flanken ist wenig betont.
 
RUTE: In der Verlängerung der Kruppe angesetzt wird sie immer auf dem Rücken gerollt getragen. Sie misst etwas weniger als die Widerristhöhe.
 
GLIEDMASSEN
 
VORDERHAND: Insgesamt betrachtet, völlig senkrecht gestellt und zueinander und bezüglich der Medianebene des Körpers parallel gestellt.
Schultern: Die Länge des Schulterblattes entspricht ¼ der Widerristhöhe und seine Neigung zur Horizontalen beträgt 60°.
Oberarm: Er ist länger als das Schulterblatt und seine Neigung zur Horizontalen beträgt 65°. Er verläuft annähernd parallel zur Medianebene des Körpers.
Ellenbogen: Sie sind zur Medianebene des Körpers parallel.
Unterarm: Gerade und senkrecht gestellt, von leichtem Knochenbau. Der Abstand vom Boden bis zu den Ellenbogen ist etwas größer als die halbe Widerristhöhe.
Fußwurzel und Vordermittelfuß: Von vorne besehen verlängern sie die vertikale Linie des Unterarms. Von der Seite besehen sind sie  abgewinkelt.
Vorderpfote : Sie ist oval mit eng aneinander liegenden Zehen. Die Ballen und die Krallen sind schwarz.
 
HINTERHAND: Von hinten betrachtet müssen die Hinterläufe vom Sitzbeinhöcker bis zum Boden vollkommen vertikal und zueinander parallel stehen.
Oberschenkel: Seine Länge entspricht 1/3 der Widerristhöhe; er ist zur Medianebene des Körpers vollkommen parallel.
Unterschenkel: Er ist etwas weniger lang als der Oberschenkel, von leichtem Knochenbau und zur Horizontalen um 55° bis 60° geneigt.
Sprunggelenk: Der Abstand zwischen Fersenbeinhöcker und Boden misst etwas mehr als ¼ der Widerristhöhe.
Hintermittelfuß: Er steht vollkommen senkrecht und parallel, sowohl von hinten wie auch von der Seite betrachtet.
Hinterpfote: Oval wie die Vorderpfote und von gleicher Beschaffenheit wie diese.
 
GANGWERK:  Weder im Trab noch im Galopp kurz-hüpfend. In jeder Gangart sind die Bewegungen raumgreifend.
 
HAUT: Überall anliegend und straff, ohne jede Schlaffheit.
 
HAARKLEID
 
HAAR: Haar dicht, sehr lang, außergewöhnlich gerade und abstehend. Es ist von einer rauhen Textur in Form steifer Haare; es darf nie herabfallen; selbst wenn es nicht sehr dicht ist, muss es dennoch abstehen. Der Rumpf scheint wie von einem Muff umhüllt, namentlich am Hals, wo das Haar einen reichen Kragen bildet. Der Kopf ist mit halblangem Haar bedeckt, das den Ohransatz versteckt; auf dem Fang ist das Haar kurz. Auf den Ohren ist das Haar sehr fein und kurz. Die Rute ist mit sehr langem Haar besetzt. An den hinteren Rändern der Gliedmassen bildet es Fransen.
 
FARBE:
•    Einfarbig Weiß
•    Einfarbig rot
•    Champagnerfarben zulässig, aber nicht erwünscht.
•    Auf den Ohren toleriert man blassorangefarbene Nuancen, was jedoch als Fehler gewertet wird.
 
GRÖSSE:
 
Widerristhöhe:    Rüden:    von 27 bis 30 cm
     Hündinnen:    von 25 bis 28 cm.
 
FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
 
AUSSCHLIESSENDE FEHLER:
•    Nasenschwamm von anderer als schwarzer Farbe
•    Konvexer Nasenrücken
•    Glasauge
•    Rute zwischen den hinteren Gliedmassen hängend.
•    Größe um mehr als 3 cm über den im Standard angegebenen Massen.
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
•    Aggressiv oder ängstlich
•    Divergenz der Begrenzungslinien von Schädel und Fang
•    Rückbiss
•    Völlige Depigmentation von Nasenschwamm und Augenlidern
•    Vollständig hängendes Ohr
•    Schwanzlosigkeit oder Stummelschwänzigkeit, gleich ob angeboren oder erworben.
•    Jede andere Farbe als Weiß, Rot oder die nicht erwünschte Champagnerfarbe.
•    Rote Flecken auf weißem Grund, weiße oder schwarze Flecken auf rotem Grund.
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
 
N.B.: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.


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